HHP Blog
NPO Zuschuss für gemeinnützige Vereine, Feuerwehren, Kirchen
Damit Nonprofit-Organisationen (NPO) ihre wichtigen, gesellschaftlichen Leistungen auch weiterhin wahrnehmen können, steht ein steuerfreier, nicht rückzahlbarer NPO-Zuschuss bereit. Vergütet werden 100% der Kosten zwischen 1.4. und 30.9.2020 UND zusätzlich ein pauschaler „Struktursicherungsbeitrag“ von 7% der Einnahmen 2019. Antragsberechtigte NPO: Nonprofit-Organisationen, Freiwillige Feuerwehren, gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgemeinschaften, Beteiligungsorganisationen (Rechtsträger, an denen die genannten Organisationen mittelbar oder unmittelbar zumindest zu mehr als 50% beteiligt sind, wenn diese durch ihre Tätigkeit die satzungsgemäßen Aufgaben der Organisationen sicherstellen). Voraussetzungen für die Antragstellung:
- Ein durch COVID-19 verursachter Einnahmenausfall.
- Sitz in Österreich. Gründung/Errichtung der Organisation erfolgte spätestens am 10.3.2020.
- Wirtschaftlich gesund und integer: Die Organisation darf zum 10.3 2020 nicht materiell insolvent gewesen sein. Über sie wurde in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechtskräftige Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße verhängt.