HHP Blog
Härtefall-Fonds: Phase 3 hat am 02.8.2021 gestartet
Wie bereits auf unserem HHP Blog mitgeteilt, hat die Phase 2 des Härtefall-Fonds mit 31.07.2021 geendet. Der Härtefall-Fonds geht nun jedoch in Runde 3 und so können von der Pandemie betroffene Selbständige für 3 weitere Betrachtungszeiträume Anträge auf eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds stellen. In unserem neuesten Blog Beitrag finden Sie alles Wichtige zum WKO Härtefall-Fonds Phase 3.
- Die Phase 3 umfasst die Betrachtungszeiträume Juli, August und September 2021
- Die Identifizierung des Förderwerbers erfolgt mittels persönlicher digitaler Handy-Signatur und ersetzt somit das Hochladen eines Identitätsnachweises
- Um das Entstehen einer Lücke zwischen dem Ende der Phase 2 und Anfang der Phase 3 zu vermeiden, wurde eine pauschale Lösung für den Zeitraum 16.6.2021 bis 30.6.2021 gefunden – diese Zeit wird bei einem Antrag für Juli 2021 (= Betrachtungszeitraum 1) pauschal mit 50% der Förderhöhe abgegolten
- Die neue Mindestförderhöhe beträgt pro Antrag EUR 600,00; für den Betrachtungszeitraum 1 liegt diese bei EUR 900,00
- Die maximale Förderhöhe pro Antrag liegt bei EUR 2.000,00; für den Betrachtungszeitraum 1 liegt diese bei EUR 3.000,00 – somit beläuft sich die maximale Förderhöhe in Summe auf EUR 7.000,00
- Zu den Kriterien für eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung zählen nur noch ein 50% Umsatzeinbruch und dass die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können – das Kriterium des Betretungsverbots gibt es in Phase 3 nicht mehr
- 50% Umsatzeinbruch: hier sind zusätzlich zu den Erträgen/Betriebseinnahmen des Betrachtungszeitraums auch jene des Vergleichszeitraums anzugeben
- Laufende Kosten können nicht gedeckt werden: hier sind zusätzlich regelmäßig wiederkehrende betriebliche Kosten im jeweiligen Betrachtungszeitraum, das Land des Heimatwohnsitzes und der Personenstand anzugeben