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Praxisfrage: Unterliegen Doppel- und Überzahlungen von Kunden der Umsatzsteuer?
Unser heutiger Blog Beitrag beschäftigt sich mit der Praxisfrage ob Doppel- und Überbezahlungen von Kunden der Umsatzsteuer unterliegen.
Immer wieder kommt es vor, dass Kunden eine offene Rechnung doppelt bezahlen. Dass eine solche Doppel- oder Überzahlung eine zusätzlich in der Gewinnermittlung zu erfassende Einnahme darstellt, ist bekannt. Ob die Doppelzahlung jedoch auch umsatzsteuerpflichtig ist, war bisher strittig.
Der Verwaltungsgerichtshof stellte nun klar, dass es sich bei einer Doppel- oder Überzahlung um einen Teil des steuerpflichtigen Umsatzes handelt, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Entgeltzahlung und der erbrachten Leistung gegeben ist. Die Doppel- bzw. Überzahlung erhöht somit die maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.
Wird der zu viel bezahlte Betrag zu einem späteren Zeitpunkt an den Kunden zurück überwiesen kommt es wiederum zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage und einer Berichtigung der Umsatzsteuer.
Für weiterführende Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Ihr HHP-Team