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Reisekosten für Dienstreisen in Österreich

In unserem heutigen Blog-Beitrag wollen wir uns dem Thema der Reisekosten für Dienstreisen in Österreich widmen:
Dienstreisen sind ein fester Bestandteil in vielen Unternehmen, jedoch sorgt die Reisekostenabrechnung oftmals für Verwirrung. Aus diesem Grund möchten wir mit dem heutigen Blog-Beitrag die wichtigsten Fragen zur Reisekostenabrechnung beantworten.
Wann liegt eine Dienstreise vor?
Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers
Wenn der Arbeitgeber ein Arbeitsessen bezahlt, dann ist das Tagesgeld um EUR 13,20 zu kürzen. Ab zwei bezahlten Arbeitsessen steht dem Arbeitnehmer kein Taggeld mehr zu.
Nächtigungsgelder
Das Nächtigungsgeld kann steuerfrei verrechnet werden, wenn tatsächlich am Einsatzort genächtigt wurde. Grundsätzlich muss bis zu einer Entfernung von 120 km vom Wohnort ein Nächtigungsnachweis erbracht werden. Das Nächtigungsgeld beträgt:
- seinen Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Werksgelände, Lager usw.) zur Durchführung von Dienstverrichtungen verlässt oder
- so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann (ab 120 km Entfernung).

- ohne Nachweis der Nächtigungskosten EUR 15,00
- mit Belegnachweis können die Nächtigungskosten inkl. Frühstück vom Arbeitgeber in voller Höhe ersetzt werden
- Außendiensttätigkeiten
- Fahrtätigkeiten
- Baustellen- und Montagetätigkeiten
- Für vorübergehende Tätigkeiten an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde