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Absetzbarkeit von Spenden
In unserem heutigen und leider höchst aktuellen Blog-Beitrag beschäftigen wir uns mit der Absetzbarkeit von Spenden.
Allgemein
Im Allgemeinen sind Spenden als freiwillige Zuwendungen steuerlich nicht abzugsfähig.
Absetzbarkeit besteht jedoch dann, wenn Spenden zu begünstigten Zwecken an die in §4a EStG aufgezählten Einrichtungen (spendenbegünstigte Einrichtungen bzw. begünstigte Spendenempfänger) als Betriebsausgaben (Leistung aus dem Betriebsvermögen) oder als Sonderausgaben (Leistung aus dem Privatvermögen) geleistet werden.
Betragsmäßige Begrenzung
Spenden sind
- von Privatpersonen mit bis zu 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte nach Abzug des Verlustausgleichs des jeweiligen Jahres als Sonderausgaben absetzbar
- von Unternehmen mit bis zu 10% des Gewinns vor Abzug eines Gewinnfreibetrages als Betriebsausgaben absetzbar