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HHP Blog

Absetzbarkeit von Spenden

In unserem heutigen und leider höchst aktuellen Blog-Beitrag beschäftigen wir uns mit der Absetzbarkeit von Spenden. Allgemein Im Allgemeinen sind Spenden als freiwillige Zuwendungen steuerlich nicht abzugsfähig. Absetzbarkeit besteht jedoch dann, wenn Spenden zu begünstigten Zwecken an die in §4a EStG aufgezählten Einrichtungen (spendenbegünstigte Einrichtungen bzw. begünstigte Spendenempfänger) als Betriebsausgaben (Leistung aus dem Betriebsvermögen) oder als Sonderausgaben (Leistung aus dem Privatvermögen) geleistet werden. Betragsmäßige Begrenzung Spenden sind
  • von Privatpersonen mit bis zu 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte nach Abzug des Verlustausgleichs des jeweiligen Jahres als Sonderausgaben absetzbar
  • von Unternehmen mit bis zu 10% des Gewinns vor Abzug eines Gewinnfreibetrages als Betriebsausgaben absetzbar
Art der Spende Grundsätzlich sind sowohl Geld- als auch Sachspenden an begünstigte Spendenempfänger aus dem Betriebsvermögen als Betriebsausgabe möglich. Im Privatbereich sind Geldspenden an begünstigte Spendenempfänger jedenfalls abzugsfähig, hingegen Sachspenden nicht an alle begünstigten Spendenempfänger absetzbar. Die Abzugsfähigkeit der Sachspenden muss hier im Einzelfall abgeklärt werden. Bitte lassen Sie sich eine Spendenbestätigung durch den Empfänger (insbesondere bei Sachspenden) ausstellen. Die Bewertung von Sachspenden erfolgt durch den gemeinen Wert (Verkaufswert) des zugewendeten Wirtschaftsgutes. In aller Regel entspricht daher der Kaufpreis des Wirtschaftsgutes dem Wert der Sachspende unter der Voraussetzung, dass der Kauf nicht zu lange her ist. Spendenbegünstigte Einrichtungen bzw. begünstigte Spendenempfänger Die spendenbegünstigten Einrichtungen bzw. begünstigten Spendenempfänger sind unter nachfolgendem Link des Bundesministeriums für Finanzen zu finden: https://service.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/ Für weiterführende Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen. Ihr HHP Team