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Teuerungs-Entlastungspaket
Am 23. Juni 2022 wurde vom Nationalrat das „Teuerungs-Entlastungspaket“ beschlossen. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, welche die Bevölkerung mit insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro finanziell entlasten sollen. Im heutigen Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die geplanten Maßnahmen geben.
Entlastung für Familien
- Vorzeitige Erhöhung des Familienbonus Plus auf EUR 2.000
- Im August 2022: Einmaliger Zuschlag von EUR 180 zur Familienbeihilfe
- Erhöhung des Kindermehrbetrags
- Im September 2022: Einmaliger Zuschlag von EUR 500 zur Pension
- Einmaliger Teuerungsabsetzbetrag von EUR 300
- Einmaliger Teuerungsabsetzbetrag von EUR 500
- Einmaliger Teuerungsabsetzbetrag von EUR 300
- Steuer- und Abgabenfreie Auszahlung einer Teuerungsprämie von jeweils bis zu EUR 3.000 in den Jahren 2022 und 2023
- Auszahlungen von bis zu EUR 2.000 sind an keine weiteren Voraussetzungen gebunden
- Auszahlungen über EUR 2.000 bzw. der vollen EUR 3.000 unterliegen weiteren gesetzlichen Vorschriften gem. § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 EstG. Diese verlangt z.B. die Vereinbarung der Prämie im Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung
- Die geplante CO²-Bepreisung wurde von Juli auf Oktober 2022 verschoben