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HHP Blog

Teuerungs-Entlastungspaket

Am 23. Juni 2022 wurde vom Nationalrat das „Teuerungs-Entlastungspaket“ beschlossen. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, welche die Bevölkerung mit insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro finanziell entlasten sollen. Im heutigen Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die geplanten Maßnahmen geben. Entlastung für Familien
  • Vorzeitige Erhöhung des Familienbonus Plus auf EUR 2.000
  • Im August 2022: Einmaliger Zuschlag von EUR 180 zur Familienbeihilfe
  • Erhöhung des Kindermehrbetrags
Entlastung für Pensionistinnen und Pensionisten Bei Bezug der einer Pension zwischen EUR 1.200 und 1.800:
  • Im September 2022: Einmaliger Zuschlag von EUR 500 zur Pension
Bei Bezug der Mindestpension:
  • Einmaliger Teuerungsabsetzbetrag von EUR 300
Entlastung für Geringverdienerinnen und Geringverdiener
  • Einmaliger Teuerungsabsetzbetrag von EUR 500
Entlastung für Sozialhilfebezieherinnen und Sozialhilfebezieher und Arbeitslose
  • Einmaliger Teuerungsabsetzbetrag von EUR 300
Entlastung für Unternehmen bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Steuer- und Abgabenfreie Auszahlung einer Teuerungsprämie von jeweils bis zu EUR 3.000 in den Jahren 2022 und 2023
  • Auszahlungen von bis zu EUR 2.000 sind an keine weiteren Voraussetzungen gebunden
  • Auszahlungen über EUR 2.000 bzw. der vollen EUR 3.000 unterliegen weiteren gesetzlichen Vorschriften gem. § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 EstG. Diese verlangt z.B. die Vereinbarung der Prämie im Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung
Entlastung für die Umwelt
  • Die geplante CO²-Bepreisung wurde von Juli auf Oktober 2022 verschoben
Weitere Entlastungsmaßnahmen wurden seitens der Bundesregierung angekündigt, wir werden Sie bei Veröffentlichung selbstverständlich rechtzeitig darüber informieren. Bis dahin unterstützen wir Sie gerne bei Fragen zum Teuerungs-Entlastungspaket und auch für alle weiteren Anliegen stehen wir Ihnen wie immer jederzeit gerne zur Verfügung! Ihr HHP Team