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Öko-Sonderausgabenpauschale
Im Rahmen der Öko-Steuerreform soll der Umstieg auf klimaneutrale bis klimafreundliche Energiesysteme unterstützt werden. Eine Unterstützung die in Hinblick auf die aktuellen Geschehnisse u.a. dem Ukraine-Krieg vielen zugutekommen kann.
Worum handelt es sich bei der Öko-Sonderausgabenpauschale?
Es wurde ein neues Sonderausgabenpauschale geschaffen, das die steuerliche Bemessungsgrundlage der nächsten fünf Jahre senkt, wenn Bundesförderungen für bestimmte ökologische Investitionen getätigt werden. Die Berücksichtigung erfolgt in den steuerlichen Veranlagungen automatisch.
Das Pauschale kann in Anspruch genommen werden bei Ausgaben für:
- die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden (B. Dämmung von Außenwänden oder den Austausch von mit dem Ziel, die Energie- und Wärmeeffizienz des Gebäudes zu verbessern) und
- den Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem
- Das Pauschale ist an die Auszahlung einer Bundesförderung geknüpft.
- Die tatsächlich geleisteten Ausgaben abzüglich ausbezahlter Förderungen aus öffentlichen Mitteln müssen den Betrag von EUR 4.000 bei thermisch-energetische Sanierungen bzw. von EUR 2.000 bei einem „Heizkesseltausch“ übersteigen.