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HHP Blog

Abschaffung der „Kalten Progression“

Verhandlungen der Regierung: Abschaffung der Kalten Progression! Die Verhandlungen der Regierung für ein Ende der kalten Progression sind nun beendet. Am 14. September 2022 beschloss die Regierung im Ministerrat den Schluss für die schleichende Steuererhöhung sie gilt damit – dass sich das Parlament querstellt, gilt als unwahrscheinlich – mit 1. Jänner 2023 als abgeschafft. Doch was versteht man eigentlich unter einer kalten Steuerprogression? Dazu schauen wir uns zuerst vereinfacht an, worum es sich bei einer „normalen“ Steuerprogression handelt: Die Steuerprogression hat mit der Gehaltssteigerung und den damit verbundenen höheren Steuerabgaben zu tun. Steigt das Einkommen, so steigt der Steuersatz mit, und zwar ein kleines Stück mit jedem zusätzlich verdienten Euro. So trägt jeder nach seinen Möglichkeiten – also in Höhe seiner Steuerabgabe – zum allgemeinen Gemeinwohl bei. Das nennt man Steuerprogression. Arbeitnehmer haben somit mehr Gehalt und zahlen dadurch auch mehr Steuern. Wird beim Einkauf mal etwas teurer, dann macht das den Arbeitnehmern nicht so viel aus. Doch was geschieht, wenn auf einmal statt einem Produkt alles teurer wird? Diesen Fall kennen wir als Inflation, also die Verminderung des Geldwertes oder eine Steigung des allgemeinen Preisniveaus. Obwohl Arbeitnehmern zwar ein monatlich höheres Einkommen zur Verfügung steht, wird das Gehaltsplus zum Teil oder ganz von der Inflationserhöhung „aufgefressen“. Arbeitnehmer können sich somit nicht mehr leisten, zahlen aber wegen der Progression mehr Steuern. Diesen Fall nennt man kalte Progression. Finanzminister Magnus Brunner: „Wir können es uns nicht leisten, jetzt nicht zu helfen. Da die Inflation längerfristig hoch bleibt, müssen wir nun festgefahrene Strukturen ändern, um den Menschen mehr Geld zum Leben zu geben. Mit der Abschaffung der Kalten Progression beenden wir die schleichende Steuererhöhung. Wir geben den Menschen damit Geld zurück, das ihnen die Inflation genommen hat.“ Doch was heißt das jetzt konkret? Mehrere Schritte sollen dazu beitragen, den Österreichern mehr Nettogehalt zu versichern:
  1. Es kommt zu einer Anhebung der Steuergrenzen: Diese soll verhindern, dass diejenigen, die eine Gehaltserhöhung bekommen, zu schnell in eine höhere Steuerklasse fallen.
 
Übersicht über die neuen Steuergrenzen
Steuergrenze neu Steuergrenze alt Steuersatz
bis EUR 11.693,00 bis EUR 11.000,00 steuerfrei (0 %)
EUR 11.693,00 bis EUR 19.134,00 EUR 11.000,00 bis EUR 18.000,00 20 %
EUR 19.134,00 bis EUR 32.075,00 EUR 18.000,00 bis EUR 31.000,00 30 %
EUR 32.075,00 bis EUR 62.080,00 EUR 31.000,00 bis EUR 60.000,00 41 %
EUR 62.080,00 bis EUR 93.120,00 EUR 60.000,00 bis EUR 90.000,00 48 %
EUR 93.120,00 bis EUR 1.000.000,00 EUR 90.000,00 bis EUR 1.000.000,00 50%
über EUR 1.000.000,00 über EUR 1.000.000,00 55 %
  Die Steuergrenzen werden jedes Jahr um zwei Drittel der jeweiligen Teuerung angehoben. Die im Jahr 2023 auszugleichende Inflation beträgt laut dem Vortrag an den Ministerrat 5,2 Prozent – damit errechnen sich 3,47 Prozent. Als Grundlage für die Ermittlung der jeweils auszugleichenden Inflation gilt die Jahresinflationsrate der Statistik Austria.
  1. Es kommt zu einer Anpassung der Absetzbeträge. Diese Beträge werden samt zugehöriger Einschleifgrenzen und der SV-Rückerstattung in voller Höhe der Inflationsrate angepasst.
    1. Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag
    2. Verkehrsabsetzbeträge
    3. Pensionistenabsetzbeträge
Für weiterführende Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen. Ihr HHP Team