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Risiko Gemeinnützigkeit - oder achten Sie auf Ihre Statuten!
Damit ein Verein – oder auch eine Kapitalgesellschaft zahlreiche steuerliche Vorteile genießen kann, ist eine Einstufung als „gemeinnützig“ notwendig. Wird dem Verein oder der Gesellschaft/Stiftung die Gemeinnützigkeit aberkannt, führt dies zu steuerlichen Nachteilen.
Um zur Gemeinnützigkeit zu gelangen, sind folgende zwei Punkte zu beachten:
- Die Statuten (bzw. bei einer GmbH der Gesellschaftsvertrag und bei einer Privatstiftung die Stiftungsurkunde)
- Die Tätigkeit des Vereins
- Zweck-Mittel-Vermischung: Es wird nicht der abstrakte Zweck, sondern die Tätigkeit des Vereins beschrieben.
- Bei den ideellen bzw. finanziellen Mitteln ist eine Tätigkeit, die der Verein ausübt, oder eine Finanzierungsquelle, über die der Verein verfügt, nicht aufgezählt.
- Der Verein bedient sich eines Erfüllungsgehilfen und dies ist in den Statuten nicht vorgesehen.
- In der Auflösungsbestimmung fehlt die Festlegung, wie das Vermögen gewidmet wird, wenn der begünstigte Zweck wegfällt.
- Bei GmbHs: Der Unternehmensgegenstand, also die Tätigkeit der Gesellschaft, wird genannt, aber nicht der abstrakte Zweck.
- Zu beachten ist auch, dass im Gesellschaftsvertrag der Ausschluss von Gewinnausschüttungen verankert ist.