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Das Fahrtenbuch – ein kurzer Überblick
Viele Selbständige und Angestellte haben einen Firmenwagen, welcher zur Absolvierung von geschäftlichen Fahrten wie Geschäfts- und Kundentermine oder auch Geschäftsreisen genutzt wird. Oftmals wird dieser Firmenwagen jedoch nicht nur zu betrieblichen sondern auch privaten Zwecken genutzt. Da dies einen geldwerten Vorteil darstellt, fallen für diese privaten Zwecke auch Steuern bzw. Abgaben an.
Das Fahrtenbuch
Um feststellen zu können, wie die private Nutzung des Wagens steuerlich zu behandeln bzw. wie das Verhältnis zwischen privaten und dienstlichen Fahrten ist, sieht das Einkommensteuergesetzt unter anderem eine genaue Protokollierung der dienstlichen und privaten Fahrten mittels eines Fahrtenbuchs vor. Der Gesetzgeber stellt strenge Anforderung an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch. Es muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Nachträgliche Einfügungen oder Änderungen sollen so verhindert werden. Folgende Mindestangaben sind für jede betrieblich veranlasste Fahrt gesondert aufzuzeichnen:- Datum
- Zeitpunkt Abfahrt
- Zeitpunkt Ankunft
- Reiseweg
- Zweck der Fahrt
- km-Stand bei Abfahrt
- km-Stand bei Ankunft – gefahrene KM
Nutzung eines Kfz durch einen selbständigen Unternehmer
Das Verhältnis zwischen privater und dienstlicher Nutzung wirkt sich je nach Ausmaß auf die steuerliche Behandlung des Kfz aus und bestimmt, ob dieses dem Privat- oder Betriebsvermögen des Unternehmers zuzuordnen ist.- Überwiegend (>50%) betriebliche Nutzung
- Überwiegend (>50%) private Nutzung