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HHP Blog

Update Energiekostenzuschuss 1 4Q2022 – Voranmeldung ab 29.03.2023 möglich

Auf der Homepage der AWS (austria wirtschaftsservice) wurden nunmehr 4-seitige FAQs zur Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 1 für das 4 Quartal 2022 veröffentlicht. Unternehmen die einen Energiekostenzuschuss für den Förderzeitraum 01. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 beantragen wollen, müssen laut diesen eine verpflichtende Voranmeldung im aws-Fördermanager vornehmen. Wir möchten Sie im Besonderen darauf hinweisen, dass auch bei dieser Fördermaßnahme erneut das „first come, first serve“ Prinzip gilt. Dies bedeutet, dass das verfügbare Förderungsbudget in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben wird – genau deshalb ist eine ehestmögliche Voranmeldung von besonderer Wichtigkeit. Bei der Voranmeldung über https://foerdermanager.aws.at sind gemäß Punkt 7 der FAQs unter anderem anzugeben, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000,- überschritten hat, es sich daher voraussichtlich um ein energieintensives Unternehmen handelt, Informationen zum Förderwerber sowie eine für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail Adresse. Nach erfolgreich abgesendeter Voranmeldung erhält man eine Bestätigungs-E-Mail sowie in weiterer Folge ebenso eine Nachricht, in der jedem Antragsteller ein persönliches Zeitfenster für die Antragstellung zugewiesen wird. Dieses Zeitfenster ist auch im aws-Fördermanager einsichtbar. Punkt 2 bzw. 4 der FAQs enthält die Angabe, dass die Voranmeldung ab dem 29. März 2023 und bis 14. April 2023 durchgeführt werden kann. Punkt 5 der FAQs enthält die explizite Anordnung, dass die Voranmeldung sowie Antragstellung durch einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer etc. nicht zulässig ist, sondern vom antragstellenden Unternehmen selbst durchgeführt werden muss.   Bei weiteren Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen. Ihr HHP Team