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Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen
Da sich der Energiekostenzuschuss an energieintensive Unternehmen bei einer Förderungsuntergrenze von insgesamt EUR 2.750,00 pro Unternehmen gerichtet hat, sollen von der Energiekostenpauschale vor allem Klein- und Kleinstunternehmen profitieren. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2022 mindestens EUR 10.000 und höchstens EUR 400.000 betragen hat. Nicht beantragen können die Energiekostenpauschale öffentliche Unternehmen und jene aus den Sektoren Energie, Finanzen, Immobilien und Landwirtschaft, freie Berufe und politische Parteien.
Der Antrag kann seit dem 8. August 2023 bis 30. November rückwirkend für das Jahr 2022 gestellt werden.
Für die Antragstellung ist eine ID Austria bzw Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) erforderlich. Im USP muss auf der Unterseite „Unternehmensdaten“ im Abschnitt „Haupttätigkeit“ eine entsprechende Branchenzuordnung nach ÖNACE vorliegen. Außerdem ist der Jahresumsatz 2022 anzugeben.
Für die Ermittlung der Umsatzklasse hat sich der Antragssteller in eine der folgenden Umsatzklassen einzuordnen:
Stufe 1: EUR 10.000,00 – 34.999,99
Stufe 2: EUR 35.000,00 – 99.999,99
Stufe 3: EUR 100.000,00 – 199.999,99
Stufe 4: EUR 200.000,00 – 299.999,99
Stufe 5: EUR 300.000,00 – 400.000,00
Die Zuschusshöhe richtet sich nach branchenabhängigen Pauschalbeträgen je Stufe und beträgt für den Zeitraum:
1.Februar 2022 – 31.Dezember 2022: mind. EUR 410,00 und max. EUR 2.475,00
1. Februar 2022 – 30. September 2022: mind. EUR 300,00 und max. EUR 1.800,00
1. Oktober 2022 – 31. Dezember 2022: mind. EUR 110,00 und max. EUR 675,00
Auf der Website www.energiekostenpauschale.at finden Sie alle Informationen zur Energiekostenpauschale zusammengefasst.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.
Ihr HHP Team