Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2023: 1,031.
Geringfügigkeitsgrenze monatlich
€ 500,91
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe
€ 751,37
Höchstbeitragsgrundlage
täglich
€ 195,00
monatlich
€ 5.850,00
jährlich für Sonderzahlungen
€ 11.700,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung
€ 6.825,00
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.