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Aufbewahrungspflichten und Aufbewahrungsdauer
Aufbewahrungspflichten und Aufbewahrungsdauer
Unser neuester Blog-Beitrag beschäftigt sich mit den allgemeinen bzw. speziellen Aufbewahrungspflichten und Aufbewahrungsdauern besonders im Zusammenhang mit Corona-Hilfsmaßnahmen. Anbei finden Sie nicht nur einen Überblick über die allgemeinen Aufbewahrungsfristen, sondern auch über die Aufbewahrungsfristen der Unterlagen der wichtigsten COVID-19-Förderungen.
Grundsätzlich sind Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere mit Ende des Kalenderjahres, auf welches sie sich beziehen, 7 Jahre aufzubewahren. Die allgemeinen Grundsätze zur Aufbewahrungspflicht sind in § 132 BAO geregelt. Die Aufbewahrungspflicht kann sich jedoch verlängern, wenn die jeweiligen Unterlagen noch in einem dazugehörigen Abgabenverfahren von Relevanz sein können.
Aktuell von Bedeutung sind die besonderen Aufbewahrungspflichten im Zusammenhang mit den Covid-19-Förderungen, bei welchen teilweise eine 10 Jahre Aufbewahrungspflicht vorgesehen ist.
Allgemeine/COVID-19-Förderungen – Aufbewahrungsfristen
Mögliche Folgen einer Verletzung der Aufbewahrungspflicht
Im Zuge von Außenprüfungen bzw. Betriebsprüfungen ist es notwendig die nötigen Unterlagen vorzulegen. Wird hierbei festgestellt, dass keine Belege, Bücher oder Aufzeichnungen vorgewiesen werden können, kann dies mitunter zu hohen Geldstrafen führen. Vor allem im Zusammenhang mit Covid-19-Förderungen kann es bei der Verletzung von Aufbewahrungspflichten zu entsprechenden Rückzahlungen kommen.
Prinzipiell liegt es nicht nur im Ermessen der Abgabenbehörde, sondern auch im Interesse der Abgabenpflichtigen die jeweilige Aufbewahrungspflichten zu befolgen, da nur durch eine entsprechende Unterlagenaufbewahrung die erforderlichen Unterlagen infolge einer Prüfung bei den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.
Für weiterführende Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.
Ihr HHP Team
Dauer | |
Umsatzsteueridentifikationsnummer UIDs | 7 Jahre |
Rechnungen, Anlageverzeichnis | 7 Jahre |
Aufzeichnungen zur Berechnung der Umsatzsteuer | 7 Jahre |
Gewinnfreibetrag, Investitionsfreibetrag | 7 Jahre |
EU-OSS, IOSS | 10 Jahre |
Grundstücke |
22 Jahre / 12 Jahre (bei Übertragungen nach dem 31.03.2022) |
Verlustersatz | 7 Jahre nach Abschluss des Fördervertrages |
Fixkostenzuschuss (I/800T) | 7 Jahre nach Abschluss des Fördervertrages |
Ausfallsbonus | 7 Jahre nach Abschluss des Fördervertrages |
Härtefallfonds | 7 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der gesamten Förderung |
NPO Unterstützungsfonds | 7 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der gesamten Förderung |
Kurzarbeit | 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung |
AWS Investitionsprämie | 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung |