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HHP Blog

Klimaticket -Alles, was Sie rund um das Öffi-Ticket wissen müssen

Um die Zeit im Stau, das Unfallrisiko und die Umweltbelastung zu verringern, stellen viele Unternehmen ihren Mitarbeitern, Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung. Ein Vorteil für beide Seiten: Die Angestellten sparen ihre Nerven und Geld für das Öffi-Ticket und die Unternehmen können die Kosten steuerlich absetzen. Der Betrag hierfür ist seit Juli 2021 höher als früher. Um die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel noch attraktiver zu machen, wurde die Steuerbefreiung auf alle Ticketarten erweitert, sofern die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Dies gilt somit auch für das Klimaticket. Das Klimaticket ermöglicht mit einem einzigen Ticket alle öffentlichen Verkehrsmittel in einem bestimmten Gebiet zu nutzen – regional, überregional oder österreichweit. Gekauft werden kann es Online (www.klimaticket.at) sowie bei den Servicestellen aller beteiligten Verkehrsverbünde und -unternehmen. Der reguläre Preis des „Klimatickets Ö“ beträgt 1.095 Euro. Ermäßigungen werden für Menschen bis einschließlich 25 Jahren und ab 65 Jahren sowie jene mit Mobilitätsbeeinträchtigungen angeboten. Spezielle Angebote gelten auch für Familien. Klimaticket vom Unternehmen, das muss beachtet werden:
  • Das Ticket muss zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein, muss aber nicht auf diese Strecke begrenzt sein. Wer also den Wohnsitz in Österreich hat, ist für das Klimaticket berechtigt.
  • Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die Kosten des Tickets ganz oder teilweise, zusätzlich zum Lohn oder Gehalt, ersetzen.
Wenn der Arbeitnehmer das Ticket selbst kauft, musst er die Rechnung über den Kauf seinem Arbeitgeber vorlegen. Dieser muss die Rechnung des Verkehrsunternehmens oder eine Kopie der Karte als Nachweis zum Lohnkonto geben. Dann kann der Arbeitgeber die Kosten sofort erstatten oder jeden Monat mit dem Lohn/Gehalt ausbezahlen. Es gibt auch die Möglichkeit nur den Teil zu übernehmen, der den Arbeitsweg des Arbeitnehmers abdeckt.
  • Es gibt keinen Anspruch darauf, dass das Unternehmen die Kosten für das Klimaticket ersetzt.
  • Das Klimaticket kann für Dienstreisen verwendet werden. Allerdings dürfen keine zusätzlichen Fahrtkostenersätze für die von der Karte umfassten Strecken geleistet werden.

Klimaticket oder Pendlerpauschale – was ist hier neu?

Bisher war es nicht möglich, ein Klimaticket/Jobticket mit einem Pendlerpauschale zu kombinieren. Das hat sich ab 01.01.2023 geändert. Das Abgabenänderungsgesetz 2022 bestimmt, dass die Pendlerpauschale ab 2023 nur noch um den Wert des Öffi-Tickets reduziert werden muss und es nicht zu einem gänzlichen Entfall kommt. Bei weiteren Fragen – insbesondere was arbeitsrechtlich zu beachten wäre – stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen. Ihr HHP Team