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Neuer ORF-Beitrag für Unternehmen!
Bis 31.12.2023 sind GIS-Gebühren zu zahlen, wenn ein empfangsbereites TV oder Radiogerät am Standort vorhanden ist. Mit 1.1.2024 löst der neue ORF-Beitrag die GIS-Gebühren ab, deren Leistung nur mehr das Bestehen des Hauptwohnsitzes unabhängig vom Vorhandensein der Geräte verlangt. Nebenwohnsitze sind daher ausgenommen und Befreiungen zum Beitrag sind weiterhin möglich. Der ORF-Beitrag beträgt 15,30 Euro, der in einigen Bundesländern durch eine Landesabgabe ergänzt wird.
Den ORF-Beitrag müssen auch alle kommunalsteuerpflichtigen Unternehmen leisten. Die Höhe des Beitrags hängt von der Summe der Arbeitslöhne pro Jahr und Gemeinde ab:
Arbeitslöhne | Beitragspflicht |
bis 1,6 Mio. Euro | 1 Beitrag |
bis 3 Mio. Euro | 2 Beiträge |
bis 10 Mio. Euro | 7 Beiträge |
bis 50 Mio. Euro | 10 Beiträge |
bis 90 Mio. Euro | 20 Beiträge |
mehr als 90 Mio | 50 Beiträge |
Für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) hingegen besteht keine weitere Beitragspflicht, da sie als Privatpersonen an Ihrem Hauptwohnsitz diesen zahlen.
Unternehmen, die bisher GIS-Gebühren bezahlt haben, werden mit 31.12.2023 von der GIS abgemeldet und erhalten ab Ende April 2024 von der ORF Beitrags Service GmbH die entsprechenden Vorschreibungen! Achten Sie bei den Zahlungsaufforderungen auf den Absender und den Zeitpunkt des Einlangens! (Hier sind Betrugsabsichten von Trittbrettfahrern möglich!)
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.
Ihr HHP Team