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Reisekosten für Dienstreisen in Österreich
In unserem heutigen Blog-Beitrag wollen wir uns dem Thema der Reisekosten für Dienstreisen in Österreich widmen:
Dienstreisen sind ein fester Bestandteil in vielen Unternehmen, jedoch sorgt die Reisekostenabrechnung oftmals für Verwirrung. Aus diesem Grund möchten wir mit dem heutigen Blog-Beitrag die wichtigsten Fragen zur Reisekostenabrechnung beantworten.
Wann liegt eine Dienstreise vor?
Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers
- seinen Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Werksgelände, Lager usw.) zur Durchführung von Dienstverrichtungen verlässt oder
- so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann (ab 120 km Entfernung).
- ohne Nachweis der Nächtigungskosten EUR 15,00
- mit Belegnachweis können die Nächtigungskosten inkl. Frühstück vom Arbeitgeber in voller Höhe ersetzt werden
- Außendiensttätigkeiten
- Fahrtätigkeiten
- Baustellen- und Montagetätigkeiten
- Für vorübergehende Tätigkeiten an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde