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Vorsteuerabzug bei Elektroautos inkl. Eigenverbrauchsbesteuerung
In unserem aktuellsten Beitrag wollen wir das Thema des Vorsteuerabzuges bei Elektroautos inklusiver Eigenverbrauchsbesteuerung näher erläutern.
Die Anschaffung von Elektroautos wird stetig gefördert. So hat das Umweltministerium auch im Jahr 2021 seine E-Mobilitätsoffensive fortgesetzt und unterstützt weiterhin die Anschaffung von Elektroautos und Ladestationen. Somit werden laufend weitere Investitionsanreize geschaffen, die nicht zuletzt aufgrund der NoVa-Erhöhung und dem Anstieg der motorbezogenen Versicherungssteuer an Bedeutung erlangen.
Dieser Blog Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema Elektroautos und deren Vorsteuerabzug und zeigt, wann es in diesem Zusammenhang zu einer Eigenverbrauchsbesteuerung kommt.
Bei überwiegend betrieblicher Nutzung (> 50%), zählt das Elektroauto zum notwendigen Betriebsvermögen des Unternehmens. Es wird demnach im Anlagenverzeichnis erfasst und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Sämtliche im Zusammenhang mit dem E-Auto stehenden Aufwendungen sind Betriebsausgaben. Eine private Nutzung des Elektroautos ist in weiterer Folge als Eigenverbrauch anzusetzen.
Für betrieblich genutzte PKW oder Kombinationskraftwagen mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km gibt es bereits seit 2016 die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs, welcher abhängig von den Anschaffungskosten des E-Autos ist.
- Anschaffungskosten unter EUR 40.000,00 (Luxusgrenze)
- uneingeschränkter Vorsteuerabzug, wenn die Brutto-Anschaffungskosten (Kaufpreis zzgl. USt) EUR 40.000,00 nicht übersteigen
- Anschaffungskosten über EUR 40.000,00
- eingeschränkter Vorsteuerabzug, wenn die Brutto-Anschaffungskosten zwischen EUR 40.000,00 und EUR 80.000,00 liegen
- für den, die Luxustangente überschreitenden Teil, muss eine Eigenverbrauchsbesteuerung vorgenommen werden, um die Vorsteuer für den nicht angemessenen Teil zu neutralisieren
- der Vorsteuerabzug bei Kauf von Elektroautos ist mit maximal EUR 6.666,67 gedeckelt
- Anschaffungskosten über EUR 80.000,00
- kein Vorsteuerabzug, wenn die Brutto-Anschaffungskosten die Luxusgrenze um 100% übersteigen
- Wertabhängige Betriebskosten (Reparaturkosten, Service, Versicherung etc.)
- Wertunabhängige Betriebskosten (Parkgebühren, Ladestrom, etc.)