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HHP Blog

Vorsteuerabzug bei Elektroautos inkl. Eigenverbrauchsbesteuerung

In unserem aktuellsten Beitrag wollen wir das Thema des Vorsteuerabzuges bei Elektroautos inklusiver Eigenverbrauchsbesteuerung näher erläutern. Die Anschaffung von Elektroautos wird stetig gefördert. So hat das Umweltministerium auch im Jahr 2021 seine E-Mobilitätsoffensive fortgesetzt und unterstützt weiterhin die Anschaffung von Elektroautos und Ladestationen. Somit werden laufend weitere Investitionsanreize geschaffen, die nicht zuletzt aufgrund der NoVa-Erhöhung und dem Anstieg der motorbezogenen Versicherungssteuer an Bedeutung erlangen. Dieser Blog Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema Elektroautos und deren Vorsteuerabzug und zeigt, wann es in diesem Zusammenhang zu einer Eigenverbrauchsbesteuerung kommt. Bei überwiegend betrieblicher Nutzung (> 50%), zählt das Elektroauto zum notwendigen Betriebsvermögen des Unternehmens. Es wird demnach im Anlagenverzeichnis erfasst und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Sämtliche im Zusammenhang mit dem E-Auto stehenden Aufwendungen sind Betriebsausgaben. Eine private Nutzung des Elektroautos ist in weiterer Folge als Eigenverbrauch anzusetzen. Für betrieblich genutzte PKW oder Kombinationskraftwagen mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km gibt es bereits seit 2016 die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs, welcher abhängig von den Anschaffungskosten des E-Autos ist.
  • Anschaffungskosten unter EUR 40.000,00 (Luxusgrenze)
    • uneingeschränkter Vorsteuerabzug, wenn die Brutto-Anschaffungskosten (Kaufpreis zzgl. USt) EUR 40.000,00 nicht übersteigen
  • Anschaffungskosten über EUR 40.000,00
    • eingeschränkter Vorsteuerabzug, wenn die Brutto-Anschaffungskosten zwischen EUR 40.000,00 und EUR 80.000,00 liegen
    • für den, die Luxustangente überschreitenden Teil, muss eine Eigenverbrauchsbesteuerung vorgenommen werden, um die Vorsteuer für den nicht angemessenen Teil zu neutralisieren
    • der Vorsteuerabzug bei Kauf von Elektroautos ist mit maximal EUR 6.666,67 gedeckelt
  • Anschaffungskosten über EUR 80.000,00
    • kein Vorsteuerabzug, wenn die Brutto-Anschaffungskosten die Luxusgrenze um 100% übersteigen
Bei den Kosten der laufenden Nutzung ist zwischen wertabhängigen und wertunabhängigen Betriebskosten zu unterscheiden.
  • Wertabhängige Betriebskosten (Reparaturkosten, Service, Versicherung etc.)
Wenn die Anschaffungskosten unter EUR 40.000,00 liegen, steht für diese Kosten der Vorsteuerabzug zu 100% zu. Bei Anschaffungskosten zwischen EUR 40.000,00 und EUR 80.000,00 steht der Vorsteuerabzug im Ausmaß des steuerlich anerkannten Teils zu. Liegen die Anschaffungskosten über EUR 80.000,00 steht der Vorsteuerabzug auch laufend nicht zu.
  • Wertunabhängige Betriebskosten (Parkgebühren, Ladestrom, etc.)
Unabhängig von den Anschaffungskosten ist für diese Kosten der volle Vorsteuerabzug zulässig. Bei einer privaten Nutzung des E-Autos kommt es für diesen Teil zu einer umsatzsteuerpflichtigen Eigenverbrauchsbesteuerung. Wird das Auto bspw zu 20% privat genutzt, muss für 20% aller Aufwendungen/Betriebsausgaben Umsatzsteuer abgeführt werden – es wird somit ein Eigenverbrauch angesetzt. Dies jedoch nur im Fall, dass die Anschaffungskosten des E-Autos unter EUR 40.000,00 lagen. Bei Anschaffungskosten zwischen EUR 40.000,00 und EUR 80.000,00 müssen die wertabhängigen Betriebskosten um die Luxustangente gekürzt werden (somit wird auch der Vorsteuerabzug gekürzt). Der Vorsteuerabzug für diese Betriebskosten ist nur im Ausmaß der steuerlich anerkannten Kosten zulässig, von welchen der Eigenverbrauch zu berechnen und der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist (ausgenommen hiervon ist der Versicherungsaufwand). Bei Anschaffungskosten über EUR 80.000,00 kommt es zu keiner Eigenverbrauchsbesteuerung, da hier auch kein Vorsteuerabzug zustand. Wie dieser Beitrag zeigt, ist das Thema Vorsteuerabzug bei Elektroautos und eine etwaige Eigenverbrauchsbesteuerung ein umfangreiches und oftmals nicht einfaches Thema. Deshalb würden wir uns bei weiteren Fragen oder Unklarheiten über Ihre Kontaktaufnahme freuen.   Ihr HHP-Team