Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2024: 1,035.
Geringfügigkeitsgrenze monatlich
€ 518,44
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe
€ 777,66
Höchstbeitragsgrundlage
täglich
€ 202,00
monatlich
€ 6.060,00
jährlich für Sonderzahlungen
€ 12.120,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung
€ 7.070,00
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.