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Wie bereits auf unserem HHP Blog mitgeteilt, hat die Phase 2 des Härtefall-Fonds mit 31.07.2021 geendet. Der Härtefall-Fonds geht nun jedoch in Runde 3 und so können von der Pandemie betroffene Selbständige für 3 weitere Betrachtungszeiträume Anträge auf eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds stellen. In unserem neuesten Blog Beitrag finden Sie alles Wichtige zum WKO Härtefall-Fonds Phase 3.

 

  • Die Phase 3 umfasst die Betrachtungszeiträume Juli, August und September 2021
  • Die Identifizierung des Förderwerbers erfolgt mittels persönlicher digitaler Handy-Signatur und ersetzt somit das Hochladen eines Identitätsnachweises
  • Um das Entstehen einer Lücke zwischen dem Ende der Phase 2 und Anfang der Phase 3 zu vermeiden, wurde eine pauschale Lösung für den Zeitraum 16.6.2021 bis 30.6.2021 gefunden – diese Zeit wird bei einem Antrag für Juli 2021 (= Betrachtungszeitraum 1) pauschal mit 50% der Förderhöhe abgegolten
  • Die neue Mindestförderhöhe beträgt pro Antrag EUR 600,00; für den Betrachtungszeitraum 1 liegt diese bei EUR 900,00
  • Die maximale Förderhöhe pro Antrag liegt bei EUR 2.000,00; für den Betrachtungszeitraum 1 liegt diese bei EUR 3.000,00 – somit beläuft sich die maximale Förderhöhe in Summe auf EUR 7.000,00
  • Zu den Kriterien für eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung zählen nur noch ein 50% Umsatzeinbruch und dass die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können – das Kriterium des Betretungsverbots gibt es in Phase 3 nicht mehr
    • 50% Umsatzeinbruch: hier sind zusätzlich zu den Erträgen/Betriebseinnahmen des Betrachtungszeitraums auch jene des Vergleichszeitraums anzugeben
    • Laufende Kosten können nicht gedeckt werden: hier sind zusätzlich regelmäßig wiederkehrende betriebliche Kosten im jeweiligen Betrachtungszeitraum, das Land des Heimatwohnsitzes und der Personenstand anzugeben

 

In der Phase 3 gilt auch weiterhin, dass eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragsstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum auch tatsächlich ausgeübt werden muss. Eine Ruhendmeldung bei Gewerbebetrieben berechtigt daher zum Beispiel auch weiterhin nicht zur Antragsstellung. Weiters dürfen für Anträge der Phase 3 zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweiligen beantragten Betrachtungszeitraum keine Leistungen aus Arbeitslosenversicherungen bezogen werden.

Anträge für eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds Phase 3 können seit dem 02.08.2021 gestellt wurden. Die Frist zur Beantragung endet mit 31.10.2021.

Für weiterführende Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.

Ihr HHP-Team