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Unser heutiger Blog Beitrag beschäftigt sich mit der Praxisfrage der Rückkehr zur umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung.

Kleinunternehmer sind grundsätzlich unecht umsatzsteuerbefreit. Sie müssen somit keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug besteht jedoch auch kein Recht zum Vorsteuerabzug.

Die maßgebliche Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung beträgt 35.000,00 Euro pro Jahr (dieser Wert ist als Nettobetrag anzusehen).

Hat ein Unternehmer freiwillig auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet, unterliegen die Umsätze der Umsatzsteuer und die Vorsteuern für Ausgaben können geltend gemacht werden. An die Option zur Steuerpflicht sind Unternehmer 4 Jahre gebunden.

Nach Ablauf dieser Frist können Unternehmer die Option zu Umsatzsteuerpflicht widerrufen und zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren.

Der Widerruf hat für das Jahr 2022 bis zum 31. Jänner 2022 zu erfolgen.

HHP Tipp: Wir empfehlen daher, anhand der Umsätze der vergangenen Jahre die künftige Umsatzentwicklung zu prognostizieren. Sind in den kommenden Jahren Umsätze von weniger als 35.000,00 Euro netto zu erwarten, kann die Rückkehr in die Kleinunternehmerregelung durchaus Vorteile mit sich bringen. So entfällt beispielswiese die Pflicht Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.

Für weiterführende Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr HHP-Team