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Zur Entlastung der zusätzlich-anfallenden Kosten aufgrund der Teuerung der gestiegenen Energie- und Treibstoffpreise, wurde von der Regierung ein Entlastungspaket verabschiedet.

Dieses Energiepaket sieht unter anderem eine befristete Erhöhung des Pendlerpauschales um 50 % sowie eine Vervierfachung des Pendlereuros bis 30. Juni 2023 vor:

Kleines Pendlerpauschale (von Mai 2022 bis Juni 2023)

bei einer Fahrtstrecke von Bisher Zuschlag Summe
mindestens 20 km bis 40 km 58 Euro 29 Euro 87 Euro monatlich
mehr als 40 km bis 60 km 113 Euro 56,50 Euro 169,50 Euro monatlich
mehr als 60 km 168 Euro 84 Euro 252 Euro monatlich

 

Großes Pendlerpauschale (von Mai 2022 bis Juni 2023)

bei einer Fahrtstrecke von Bisher Zuschlag Summe
mindestens 2 km bis 20 km 31 Euro 15,50 Euro 46,5 Euro monatlich
mindestens 20 km bis 40 km 123 Euro 61,50 Euro 184,5 Euro monatlich
mehr als 40 km bis 60 km 214 Euro 107 Euro 321 Euro monatlich
mehr als 60 km 306 Euro 153 Euro 459 Euro monatlich

 

Pendlereuro

Der Pendlereuro steht bislang in Höhe von jährlich 2 Euro pro Kilometer zu, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat.

Der Pendlereuro wird nun vervierfacht: Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 beträgt der Pendlereuro jährlich 8 EUR pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Für Steuerpflichtige, die keine Steuer zahlen, wird der in diesem Zeitraum zu erstattende Betrag (SV-Rückerstattung, SV-Bonus) um 100 EUR erhöht. Demnach erhöht sich der zu erstattende Betrag im Kalenderjahr 2022 um 60 EUR und im Kalenderjahr 2023 um 40 EUR.

ArbeitgeberInnen sollen die höheren Werte so bald wie möglich, jedoch spätestens bis 31. August 2022, berücksichtigen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir unterstützen Sie auch sehr gerne bei der Einreichung bzw. Änderung Ihrer Anträge.

Ihr HHP Team