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In unserem heutigen Blog Beitrag thematisieren wir den kürzlich beschlossenen Sozialversicherungsbonus für Selbständige und Landwirte, der analog zum Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, als außerordentliche Gutschrift von bis zu 500,- € für Selbständige und Landwirte zur Entlastung gewährt wird. Dieser Bonus soll im 3.Quartal (BSVG) bzw im 4.Quartal 2022 (GSVG) auf den Beitragskonten der Versicherten gutgeschrieben werden.

 

Anspruchsberechtigung:

GSVG bzw BSVG krankenversicherte Personen haben bei einer Beitragsgrundlage ab 566,- €, die der Geringfügigkeitsgrenze für unselbständig Erwerbstätige entspricht, bis 2.900,- €  Anspruch auf diesen Bonus! Wie hoch diese Gutschrift tatsächlich ist, wird durch Staffelung der Beitragsgrundlagen ermittelt.

So erhält man bei gegebener Beitragsgrundlage (zwischen 566,- € und 2.900,- €) nachfolgenden Sozialversicherungsbonus:

 

 

Für Steuerpflichtige, deren Einkommen unter 24.500,- € beträgt, ist dieser Bonus zudem einkommensteuerbefreit. Besteht eine Anspruchsberechtigung auch auf den Teuerungsabsetzbetrag (bei niedrigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit), hat dies eine Verminderung des Absetzbetrags um den Sozialversicherungsbonus zur Folge.

 

Für weiterführende Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.

Ihr HHP Team