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Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer dient der Verhinderung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei, weswegen aufgrund des „Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz“ (WiEReG) für österreichische Gesellschaften, anderen juristischen Personen, Trusts und trustähnliche Vereinbarungen die Verpflichtung besteht, die als ihre „wirtschaftlichen Eigentümer“ geltenden natürliche Personen zu ermitteln und zur Eintragung in ein speziell dafür geschaffenes „Register der Wirtschaftlichen Eigentümer“ zu melden.

Das WiEReG sieht ua. zahlreiche Sorgfalts- und Dokumentationspflichten vor, deren Nichtbefolgung mit erheblichen Strafen im Ausmaß von bis zu EUR 200.000 bedroht ist.

Meldepflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem WiEReG werden als Finanzvergehen verwirklicht und sind daher finanzstrafrechtlich relevant. Beispiele für Pflichtverletzungen sind etwa unrichtige und unvollständige Meldungen, Nichtmeldungen und unterlassene Erst- oder Bestätigungsmeldungen. Als Bestätigungsmeldung sieht das Gesetz nämlich auch eine mindestens jährliche Überprüfung der gemeldeten Daten vor.

Eine etwaige Befreiung von der Meldepflicht muss im Einzelfall abgeklärt werden.

Für weiterführende Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.

Ihr HHP Team