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Bei Vereinsfesten wird davon ausgegangen, dass Vereinsmitglieder freiwillige und unentgeltliche Tätigkeiten leisten. Als Teil des Vereins werden sie vermutlich die Veranstaltung unterstützen, ohne dafür eine finanzielle Entschädigung zu erhalten.

Für diese Vereinsmitglieder besteht keine Verpflichtung zur Anmeldung bei der ÖGK, da ihre Tätigkeit im Rahmen des Vereins und der Veranstaltung als freiwillig und unentgeltlich angesehen wird.

Die engagierten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, einschließlich der Freundschafts- und Gefälligkeitsdienste sowie der Vereinsmitglieder, sind ein wesentlicher Bestandteil erfolgreicher Vereinsfeste. Es ist wichtig, sich über die steuerlichen Aspekte bewusst zu sein, um eine korrekte Handhabung zu gewährleisten und mögliche Vorteile zu nutzen. Durch ihre wertvolle Unterstützung tragen sie zum Erfolg der Veranstaltung bei.

Die Einbringung gewerblicher Gastronomiebetriebe bei Vereinsfesten lesen Sie im 4. Teil.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.

Ihr HHP Team