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Die Einbindung gewerblicher Gastronomiebetriebe bei Vereinsfesten wirft Fragen bezüglich Dienstverhältnisse auf. Wir klären, wann ein Dienstverhältnis vorliegt und welche Konsequenzen dies für Vereinshelferinnen und Vereinshelfer hat. Bei Vereinshelferinnen und Vereinshelfer ändert sich grundsätzlich nichts: Unentgeltliche Tätigkeiten für den Verein bleiben unverändert, wenn gewerbliche Gastronomiebetriebe eingebunden werden. Es liegt kein Dienstverhältnis vor, da die Arbeit freiwillig und unentgeltlich ist. Arbeiten Vereinshelferinnen und Vereinshelfer jedoch für den Gastronomiebetrieb, entsteht ein Dienstverhältnis. Die Anmeldung bei der zuständigen Behörde ist erforderlich.

Wichtig sind die entsprechenden Sachverhalte immer gut zu analysieren, um hier keine abgabenrechtlichen Probleme zu bekommen. Sollten Sie Fragen zur Beschäftigung bei Vereinen haben oder eine sozialversicherungsrechtliche Einschätzung der Situation wünschen, steht Ihnen das HHP-Team gerne zur Verfügung.